Papst Glossar - Ablass nach Kirchenrecht

Ablass nach Kirchenrecht

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Term Definition
Ablass nach Kirchenrecht

Ein Ablass nach Kirchenrecht ist die von der katholischen Kirche kanonisch geregelte Ermäßigung oder Vollerlassung der zeitlichen Sündenstrafen, die nach gültiger Beichte und Vergebung verbleiben. Er wird gemäß den Normen des Codex Iuris Canonici durch bestimmte geistliche Handlungen, etwa Gebete, Werktags- oder Wallfahrtsablässe, gewährt und kann an Bedingungen wie Bußakt, Heiligenmesse oder Almosen geknüpft sein. Ablässe können für Lebende oder Verstorbene erbeten werden, dienen der geistlichen Läuterung und stärken die kirchliche Gemeinschaft.

Author - Ritter von Reuth